Die Jahreshauptversammlung des allgemeinen Bürgerschützenverein Gahlen findet jedes Jahr am letzten Freitag im Januar statt.
Jede Jahreshauptversammlung ist den Mitgliedern mindestens zwei Wochen vorher durch Aushang im Vereinslokal und an den ortsüblichen Anschlagstellen bekannt zugeben.
Eine ordnungsgemäß einberufene Jahreshauptversammlung ist, ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder, mit einfacher Stimmenmehrheit beschlussfähig.
Änderungen der Satzung können nur in der Jahreshauptversammlung mit Dreiviertelmehrheit
Der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Diesbezügliche Anträge müssen spätestens drei Wochen vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich eingereicht werden.
Eventuelle Änderungen der Satzung sind bei den Einladungen zur Jahrshauptversammlung besonders zu vermerken.